- Der Tierhalter versichert, dass das übergebende Tier sein Eigentum ist.
- Auch in ihrem Interesse muss ihr Haustier ausreichend geimpft (gültiger Impfpass ist zu hinterlegen), entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein.
- Alle Impfungen müssen auf dem neuesten Stand sein.
- Bitte haben sie Verständnis dafür, dass kranke oder verletzte Tiere (nur nach Absprache), ebenso Tiere mit Parasitenbefall nicht angenommen werden k nnen.
- Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen. Für den Transport zum und vom Tierarzt werden 30,00 € pauschal verrechnet.
- Sollte sich das Tier während der Aufenthaltsdauer verletzen oder ableben, werden vom Tierbesitzer keine Ansprüche gestellt. Bei Ableben eines Tieres übernimmt der Eigentümer alle hieraus entstehenden Kosten.
- Läufige Hündinnen werden nur gegen Aufpreis angenommen.
- Jegliche Sch den, die das Tier während des Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Besitzers. Es gilt die Zusatzvereinbarung Blatt 2 !!!
- Wird das Tier, ohne neuerlich vereinbarte Verlängerung des Aufenthaltes, 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht vom Tierbesitzer abgeholt, wird es an einen Tierschutzverein oder einer Privatperson übergeben. Alle bis dahin anfallenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
- Bitte haben sie Verständnis, dass kundeneigene Gegenstände beschädigt werden können. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass gebuchte Tage auch abgerechnet werden müssen.
Stand: 03.2022