1. Der Tierhalter versichert, dass das übergebende Tier sein Eigentum ist.
  2. Auch in ihrem Interesse muss ihr Haustier ausreichend geimpft (gültiger Impfpass ist zu hinterlegen), entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein.
  3. Alle Impfungen müssen auf dem neuesten Stand sein.
  4. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass kranke oder verletzte Tiere (nur nach Absprache), ebenso Tiere mit Parasitenbefall nicht angenommen werden k nnen.
  5. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen. Für den Transport zum und vom Tierarzt werden 30,00 € pauschal verrechnet.
  6. Sollte sich das Tier während der Aufenthaltsdauer verletzen oder ableben, werden vom Tierbesitzer keine Ansprüche gestellt. Bei Ableben eines Tieres übernimmt der Eigentümer alle hieraus entstehenden Kosten.
  7. Läufige Hündinnen werden nur gegen Aufpreis angenommen.
  8. Jegliche Sch den, die das Tier während des Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Besitzers. Es gilt die Zusatzvereinbarung Blatt 2 !!!
  9. Wird das Tier, ohne neuerlich vereinbarte Verlängerung des Aufenthaltes, 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht vom Tierbesitzer abgeholt, wird es an einen Tierschutzverein oder einer Privatperson übergeben. Alle bis dahin anfallenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
  10. Bitte haben sie Verständnis, dass kundeneigene Gegenstände beschädigt werden können. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
  11. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass gebuchte Tage auch abgerechnet werden müssen.

Stand: 03.2022